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Nutzungsbedingungen cockpit.producer

Die Werkbank IT GmbH
Sterngasse 3/2/6
A-1010 Wien
Österreich
 

Leistungen und Nutzungsumfang

Der Provider gewährt eine SaaS Lizenz zur Nutzung der Plattform cockpit.producer und erbringt direkte und indirekte Leistungen für den Kunden in folgendem Umfang:

1.    Produktdatenübernahme in die Plattform cockpit.producer
1.1    Der Provider erhält mit Vertragsunterzeichnung Zugang zu einer vom Kunden bereitzustellenden Datenschnittstelle in Form einer REST-API. Diese REST-API steht in Verantwortung des Kunden und ist per URI adressiert und durch Token gesichert. Inhalt, Form und Qualität der Produktdaten in der Schnittstelle liegt in Verantwortung des Kunden.
1.2    Hat der Kunde keine Möglichkeit eine REST-API zur Verfügung zu stellen, vereinbart der Kunde mit dem Provider eine alternative Möglichkeit der Produktdatenübergabe. Details zu dieser alternativen Produktdatenübergabe, einschließlich Zeitplan und Kosten, werden gesondert vereinbart.
1.3    Der Provider wird die Datenschnittstelle analysieren und dem Kunden einen Vorschlag zur Datenübernahme, zur regelmäßigen Datenaktualisierung und zur finalen Form der Datenbereitstellung einschließlich Zeitplan unterbreiten.
1.4    Der Provider übernimmt die Produktdaten in die cockpit.producer Plattform (Initiales Onboarding) und richtet den Datenaktualisierungsprozess ein.
1.5    Während der Produktdatenübernahme, erfolgt die Produktdatenoptimierung und -anreicherung zur Nutzung der Daten im BIM-, CAD-, und ESG-Umfeld. Dem Kunden ist bewusst, dass sich das Leistungsspektrum der Plattform cockpit.producer zur Nutzung des Produktdatenangebots in modernen CAD-Programmen ständig erweitert, ändert und ergänzt. Die Art und Weise wie Produktdaten aufbereitet und den Endnutzern bereitgestellt werden obliegt ausschließlich dem Provider.

2.    Produktdatenbereitstellung über die Plattform cockpit.producer
2.1    Der Provider stellt dem Kunden nach erfolgter Datenübernahme und mit Beginn Datenbereitstellung (Nutzungsbeginn) über die gesamte Nutzungsdauer einen eigenen Account in der cockpit.producer Infrastruktur zur Verfügung. Der Kunde kann über diesen Account die übernommenen Produktdaten einsehen und kontrollieren. Eine Nutzungspflicht dieses Accounts durch den Kunden besteht nicht.
2.2    Der Provider aktualisiert die Produktdaten des Kunden über die gesamte Nutzungsdauer gemäß vereinbartem und eingerichtetem Datenaktualisierungsprozess. Der Kunde hat hierbei die vereinbarte Schnittstelle in der vereinbarten Form über die gesamte Nutzungsdauer zur Verfügung zu stellen.

3.    Auswertungen und Statistiken
3.1    Über die Nutzung des Produktdatenangebots durch Endnutzer aus dem Gebäudeplanungsbereich erhält der Kunde vom Provider pro Quartal eine DSGVO-konforme Nutzungsstatistik. Diese Statistik gibt darüber Auskunft, welche Produktdaten wie oft in CAD-Programme importiert wurden.

4.    Weiterentwicklung cockpit.producer Plattform
4.1    Der Provider entwickelt die cockpit.producer Plattform gemäß seiner eigenen Roadmap permanent weiter. Der Provider informiert den Kunden einmal jährlich über die erfolgten funktionalen Entwicklungen der letzten 12 Monate und über die geplanten funktionalen Entwicklungen für die folgenden 12 Monate. Diese Information kann mittels Email und Verlinkung auf entsprechende Veröffentlichungen unter https://diewerkbank.eu erfolgen.

5.    Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
5.1    Der Provider bewirbt die cockpit.producer Plattform in unterschiedlichen Medien und über unterschiedliche Kanäle für unterschiedliche Zielgruppen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis im Rahmen dieser Werbemaßnahmen in unterschiedlichen Formen (zum Beispiel Social Media Posts, Blogbeiträge, Kundenstories und Ähnliche) als Kunde textlich genannt und mit seinem Logo bildlich dargestellt zu werden. Der Provider nimmt den Kunden außerdem in seine Referenzlisten auf.
 

Nutzungsbedingungen für cockpit.producer SaaS-Lizenz

Der Provider gewährt eine SaaS Lizenz zur Nutzung der Plattform cockpit.producer im vereinbarten Umfang und gegen die vereinbarte Vergütung auf Basis dieser Nutzungsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Provider ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.    Bereitstellung zur Nutzung durch den Kunden
1.1    Der Provider hält ab dem vereinbarten Nutzungsbeginn die Plattform in der jeweils aktuellen Version auf einer oder mehrerer Datenverarbeitungsanlagen in der EU für den Kunden als „Software as a Service“ (SaaS) im für die vereinbarte Lizenzart definierten Nutzungsumfang bereit.
1.2    Der Provider ermöglicht dem Kunden den Zugriff über einen individuellen Kunden-Account. Über diesen Kunden-Account darf der Kunde die Plattform für eigene Zwecke Nutzen oder durch Mitarbeiter von Die Werkbank IT GmbH nutzen lassen. Es ist dem Kunden insbesondere nicht erlaubt Dritten zu ermöglichen die Plattform über seinen Account in deren eigenen Interesse zu nutzen oder die Nutzung als Service für Dritte anzubieten.
1.3    Die Nutzung umfasst auch das Bereitstellen von Speicherplatz für den Kunden im für die Lizenzart definierten Umfang, um die Funktionen sowie damit verbundene Freitext- und Upload-Felder der Plattform vertragsgemäß nutzen zu können („Hosting“). Der Provider speichert mehrere redundante Kopien der Kundeninhalte in der Plattform und löscht darüber hinaus keine Kundeninhalte in der Plattform, mit Ausnahme von vertragswidrigen oder rechtswidrigen Inhalten. Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, jederzeit Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
1.4    Dies beinhaltet u. a. das Recht, Kundeninhalte zu speichern, zu bearbeiten und deren Reihenfolge zu ändern, technisch umzuwandeln, in ein anderes Format zu konvertieren sowie spezielle Schriftarten für mobile Geräte zu benutzen oder die Kundeninhalte Nutzern zugänglich zu machen. 
1.5    Der Kunde räumt dem Provider darüber hinaus das Recht ein, eingestellte Inhalte in pseudonymisierter Form dauerhaft zu speichern, um diese zur Verbesserung oder Erweiterung des Serviceangebots auszuwerten. Der Kunde steht dafür ein, dass er mit dieser Rechtseinräumung keine Rechte Dritter verletzt und sich insbesondere von den von ihm berechtigten Nutzern die dafür erforderlichen Rechte hat einräumen lassen.
1.6    Die Übergabe der Standardleistungen findet am Routerein- bzw. ausgang des vom Provider genutzten Rechenzentrums statt. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung.
1.7    Die beim Kunden für die Nutzung erforderlichen Systemvoraussetzungen sind in Anhang 1 geregelt.

2.    Systemverfügbarkeit / Service-Level
2.1    Die durchschnittliche Verfügbarkeit pro Monat beträgt 99%.
Die Verfügbarkeit wird wie folgt pro Kalendermonat berechnet:

Verfügbarkeit in % = (Gesamtzeit – ungeplante Ausfallzeit) x 100 ./ Gesamtzeit

Dabei gilt: 
„Gesamtzeit“ umfasst die gesamte Zeit des maßgeblichen Kalendermonats (in Minuten) abzüglich geplanter Ausfallzeiten und abzüglich Ausfallzeiten, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Providers liegen. 
„geplante Ausfallzeit“ ist die Gesamtzeit (in Minuten) in einem Kalendermonat, in der die Plattform wegen planmäßiger Systemwartung oder anderen geplanter Ausfallzeiten nicht verfügbar ist. Der Provider unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die planmäßige Systemwartung zwischen 22:00 und 6:00 GMT durchzuführen und diese Systemwartung mit einer angemessenen Frist anzukündigen.
2.2    Der Provider sorgt für eine fortlaufende Überwachung der Service Levels. Alle Messungen der Service Levels erfolgen auf monatlicher Basis für jeden Kalendermonat während der Laufzeit der Standardleistungen. Messpunkt ist der Service-Übergabepunkt für die Plattform. Messzeit ist der Monat während der Laufzeit der Standardleistungen.
2.3    Auf Anforderung des Kunden liefert der Provider einen Bericht für angefragte Kalendermonate über die Messungen ungeplanter Ausfallzeiten und die Berechnung der Systemverfügbarkeit. 
2.4    Sollte die zugesagte Verfügbarkeit in einem Kalendermonat nicht erreicht werden erhält der Kunde Gutschriften in folgender Höhe:
 
 
Verfügbarkeit
Gutschrift in %
des jährlichen Lizenzpreises / 12 Monate
<98,0 %
5,0 %
<97,0 %
7,5 %
<96,0 %
10 %
<95,0 %
15 %
<85,0 %
20 %
Mit dieser Gutschrift sind alle Ansprüche des Kunden wegen der unzureichenden Verfügbarkeit abgegolten. Insbesondere besteht kein darüber hinausgehendes Recht auf Minderung oder Schadensersatz. 
 
3.    Support
3.1    Supportanfragen können unter der E-Mail-Adresse support@diewerkbank.eu gestellt werden.
3.2    Die Beseitigung von Störungen und Ausfällen der Plattform z.B. durch Bugfixing ist im Lizenzpreis enthalten (technischer Support).
3.3    Anwendungs-Support (z. B. Nutzungstraining) ist bis zu einer Zeitstunde pro Kalendermonat im monatlichen Lizenzpreis enthalten. Darüberhinausgehende Anwendungssupportleistungen werden mit einem Stundensatz von € 150,- berechnet.
 
4.    Vergütung
4.1    Alle vereinbarten Entgelte sind jeweils binnen 30 Tagen nach Rechnungstellung durch den Provider vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums zu bezahlen und verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2    Kosten für erforderliche und vorher abgestimmte Reisen, werden auf Nachweis / Bahn: 2. Klasse / Pkw: 1,00 € je gefahrenem km / Flug: Economy Class innerhalb Europas berechnet.
4.3    Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.
4.4    Bei Zahlungsverzug ist der Provider berechtigt, den Zugang für den Kunden-Account bis zur vollständigen Zahlung der Rückstände zu sperren.

5.    Pflichten des Kunden
5.1    Der Kunde ist verpflichtet, die auf der Plattform im Rahmen des Onboardingprozesses hinterlegten Daten aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich über die vereinbarten Updateprozesse bereitzustellen oder im Kunden-Account vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
5.2    Der Kunde teilt dem Provider unverzüglich jede Änderung seines Namens bzw. seiner Firmierung, seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder seiner Bankverbindung mit. Diese Mitteilung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
5.3    Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an Unberechtigte weitergeben. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort für seinen Zugang sicher auszuwählen, sicher aufzubewahren und regelmäßig zu ändern. Sobald der Nutzer Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, den Provider umgehend zu informieren.
5.4    Der Kunde wird eigene Sicherungskopien seiner Inhalte erstellen, um bei Verlust die Rekonstruktion zu gewährleisten.
5.5    Der Kunde ist verpflichtet eine Steigerung der Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus mit dem Provider im Voraus abzustimmen und entsprechend eine Lizenzerweiterung zu vereinbaren. Der Kunde willigt in die Kontrolle des Nutzungsumfangs durch den Provider ein. 

6.    Nutzungsdauer, Kündigung
6.1    Die Lizenz wird dem Kunden für eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren beginnend mit dem Folgemonat ab Datenfreischaltung durch den Provider bereitgestellt. Der Provider wird den Kunden per Email über den Beginn der Nutzungsdauer informieren.
6.2    Die vereinbarte Nutzungsdauer der SaaS-Lizenz verlängert sich ab Ende der Mindestlaufzeit von 3 Jahren automatisch um weitere 12 Monate. Eine gesonderte Information des Providers an den Kunden ist nicht vorgesehen.
6.3    Die ordentliche Kündigung der SaaS-Lizenz erfolgt durch den Kunden mittels schriftlicher Benachrichtigung an den Provider spätestens 6 Monate vor Ablauf der zuvor vereinbarten Nutzungsdauer. Die Schriftformerfordernis ist durch Email des Ansprechpartners des Kunden an den Provider erfüllt und wird durch den Provider per Emailantwort bestätigt.

7.    Haftung
Bei einer unzureichenden Verfügbarkeit sind die Ansprüche des Kunden auf die  Gutschriften gemäß Ziffer 2 beschränkt. Eine Haftungsbeschränkung besteht nicht, sofern ein Schaden durch den Provider vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, bei zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung im Übrigen auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass diese beschränkt sind auf die Lizenzvergütung für einen Zeitraum von 12 Monaten. Darüber hinaus ist die Haftung des Providers bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.    Recht und Gerichtsstand
8.1    Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
8.2    Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten einschließlich etwaiger deliktischer Ansprüche ist Stuttgart.
 

Anhang 1

Systemvoraussetzungen beim Kunden

Folgende Systemvoraussetzungen sind zur Produktdatenübernahme beim Kunden erforderlich. Sowie weitere Systemvoraussetzungen zur Nutzung des Produktdatenangebots in CAD-Systemen.

1.    Systemvoraussetzungen zur Produktdatenübernahme
1.1    Produktdaten-Management-System oder ERP-System mit der Möglichkeit zum Datenexport über REST-API Technologie. 
1.2    Moderner Browser zur Anzeige und Nutzung browsergestützter Applikationen.

2.    Systemvoraussetzungen zur Nutzung des Produktdatenangebots in CAD-Systemen
2.1    CAD-System Archicad von Graphisoft in den Versionen 28, 27 oder 26 oder Revit von Autodesk in den Versionen 2025, 2024, 2023
 

ADV-Vereinbarung

Über die Speicherung personenbezogener Daten werden - soweit erforderlich - gesonderte Vereinbarungen getroffen.